PUBLICATIONS |
 |
BEHÖRDEN |
 |
UVEK |
|
| |
|
03.10.2008
Bundesrat Moritz Leuenberger, der Vorsteher des Eidgenössischen
Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
(UVEK) beantwortet mein Email vom 12. September 2008 über
den Hürdenlauf der Schweizer Webcaster zwecks der Lösungsfindung
mit den Urheberverbänden IFPI und SUISA.
Internetradio und Artenvielfalt, Antwort vom Bundesrat,
Seite
01/02
Internetradio und Artenvielfalt, Antwort vom Bundesrat,
Seite
02/02
|
|
|
|
BAKOM |
|
| |
|
|
|
04.05.2007
Der Vorstand der IG Schweizer Internetradio folgte der freundlichen
Einladung des BAKOM (Bundesamt für Kommunikation).
Gesprächsthemen waren die administrativen Belange und
Pflichten aller Internetradiosender, die nach der Revision
des RTVG (Inkraftsetzung 1. April 2007) die Meldepflicht
erfüllen. Der IG Schweizer Internetradio sind bereits
30 Mitglieder (Radiosender) beigetreten. Als Förderverein
des Schweizerischen Internetradios (Interessenverband) vertreten
wir ggüb. Behörden und Urheberrechtsorganisationen,
die Interessen unserer Mitglieder und sind dadurch direkter
Ansprechspartner des BAKOM.
|
|
PREISÜBERWACHUNG |
|
| |
|
Preisüberwacher und das
Urheberrecht
Informationen / Informations / Informazioni
- Preisüberwacher und das Urheberrecht ( Deutsch)
- Surveillance des prix et le droit d'auteur ( Français)
- Sorveglianza dei prezzi e diritti d'autore ( Italiano)
Preisüberwachungsgesetz / Loi fédérale
concernant la surveillance des prix / Legge federale sulla
sorveglianza dei prezzi
- Ihre Grundlage hat die heutige Preisüberwachung im
Preisüberwachungsgesetz (PüG) vom 20.12.1985:
Deutsch
- Loi fédérale concernant la surveillance
des prix (LSPr) du 20 décembre 1985: Français
- Legge federale sulla sorveglianza dei prezzi (LSPr) del
20 dicembre 1985: Italiano
Rekurskommission für Wettbewerbsfragen / Commission
de recours / Commissione di ricorso
- Die Rekurskommission
EVD und die Rekurskommission für Wettbewerbsfragen
werden/wurden per 31. Dezember 2006 abgelöst und sämtliche
Geschäfte werden/wurden per 1. Januar 2007 vom Bundesverwaltungsgericht
übernommen.
Aktuelle Informationen über das Bundesverwaltungsgericht
finden Sie auf der Webseite
...
- Au 31 décembre 2006, la Commission
de recours DFE et la Commission de recours pour les
questions de concurrence seront/ont été remplacées
par le Tribunal administratif fédéral qui
reprendra/a repris l’ensemble de leurs affaires à
partir du 1er janvier 2007.
Vous trouverez toutes les informations sur le Tribunal administratif
fédéral à l’adresse
Internet ...
- Al 31 dicembre 2006, la commissione
di ricorso DEA e la commissione di ricorso per questioni
di concorrenza sono / sono stati sostituiti dal Tribunale
amministrativo federale, che riprenderà / ha adottato
tutte le loro attività dal 1° gennaio 2007.
Troverai tutte le informazioni sul Tribunale amministrativo
federale a indirizzo
Internet ... |
|
10.07.2008
Wir folgen der Einladung des Preisüberwachers nach
Bern und erklären weshalb kaum ein Webcaster in der
Lage sei Mindestentschädigungen in der aktuellen Höhe
zu bezahlen. Wir appelieren an die IFPI Schweiz die Pauschalvergütung
zu reduzieren und offerieren einen Kompromisvorschlag von
CHF 500 pro Webcaster und Kalenderjahr zur Entgeltung der
Urheberrechte zu Sendezwecken. Im Fall SUISA/Swissperform
wurden die Entschädigungen bereits durch die Eidg.
Schiedskommission (ohne Wissen über unsere Existenz)
im 2006 abgesegnet. Frühste Rekursmöglichkeit
ist die Tarifverhandlung zum neuen Grundtarif S Ende 2008.
|
|
25.06.2008
Antwort des Preisüberwachers und Erhalt von Terminvorschlägen
für eine mündliche Anhörung im Beisein unseres
Juristen.
|
|
21./23.06.2008 - ISI-Stellungsnahme
zu IFPI-Vorwurf
Am 21.06.2008 telefonierten wir mit Herr Rudolf Lanz im
Zusammenhang mit den von der IFPI sowie SUISA geforderten
Mindestentschädigungen. Im Gegensatz zu meinem letzten
Telefonat vom 16.03.2008 war die Stimmung deutlich negativer.
Herr Lanz stand offenbar im Kontakt mit der IFPI die ihn
überzeugte, dass es nicht erwiesen sei ob wir nicht
doch hohe Gewinne erzielen! Unser kurzes Feedback an unserem
Juristen in Bezug auf sein Telefonat vor drei Monaten, lässt
uns jetzt die Frage nicht los ob unsere Bundesverwaltung
(ähnlich der Zuckerbarone und dem Weissen Haus) durch
die mächtige Phonoindustrie (IFPI) kontrolliert wird.
Keine Spur von Verständnis für unsere Situation.
Wir müssten halt der IFPI die Zahlen offen darlegen
- was wir tatsächlich bereits mehrere Male taten und
die IFPI Schweiz auf 'angeblichen' Druck der IFPI London
bis heute ignoriert.
Gestern Nachmittag (23.06.2008) nach der ESchK-Verhandlung
versandte ich dem Preisüberwacher ein Orientierungsmail
mit diversen Beilagen:
ISI Stellungsnahme
vom 11.02.2008 (versandt 14.02.2008) an IFPI

IFPI Antwort vom 26.02.2008 an ISI (Seite 01/ 02/ 03)
ISI Stellungsnahme
vom 18.03.2008 an IFPI
ISI
Plädoyer vom 23.06.2008 an ESchK
ISI
Plädoyer-Beilagen vom 23.06.2008 an ESchK
Mein Email an den Preisüberwacher kann hier als PDF
heruntergeladen werden:
Email
an den Preisüberwacher vom 23.06.2008 |
|
06.03.2008
Die ISI nimmt Kontakt mit dem Preisüberwacher auf.
Es stellt sich heraus, dass die IFPI-Mindestentschädigung
nur mit den Lokalradiobetreibern ausgehandelt wurde. Terrestrische
(herkömmliche) Radioveranstalter sind im Markt ganz
anders positioniert als Webcaster, da sie einerseits Subventionen
durch die Billag erhalten, andererseits bereits ein Werbemarkt
existiert durch den sie Einnahmen generieren können.
|
 |
GERICHTE |
 |
SCHWEIZERISCHES
BUNDESGERICHT |
|
| |
|
BUNDESVERWALTUNGSGERICHT |
|
| |
|
ESCHK |
|
| |
|
06.07.2009
Eintreffen der Präsidalverfügung der ESchK betreffend
Gemeinsamen Tarif S (GT S). Die Parteien erhalten eine Frist
bis zum 17. August 2009 gegen das Gesuch der SUISA/Swissperform
Beschwerde einzureichen. Ohne Gegenbericht der Parteien
tritt der von den Nutzerverbänden (ISI Tarifgenehmigung
vom 15.06.2009) ausgehandelte Tarif ab 1. Januar 2010 in
Kraft.
|
|
30.06.2008
Die Eidgenössische Schiedskommission (ESchK) entscheidet
sich für die Annahme des von der Swissperform geforderten
Zusatztarifs zum GT S in abgeänderter Form. Sie beträgt
20% bis zu einem maximalen Gesamtvergütungssatz von
3% (zusammen mit der Vergütung nach GT S). Wir gehen
davon aus, dass die Swissperform unter Druck der IFPI Schweiz
Rekurs gegen diesen Entscheid beim Bundesverwaltungsgericht
einlegen wird, da ihre geforderten Maximalentschädigungen
(welche die im Urheberrecht gültigen Tarife (URG Art.
60 Abs.2) überschreiten würden) bei der Spruchkammer
auf Ablehnung stiessen.
|
|
30.06.2008 - Beschluss Zusatztarif
GT S
Beschluss
Zusatztarif
GT S (32 Seiten)
Inhaltsverzeichnis
Page 01/32 - Deckblatt
Page 02/32 - Zusammenfassung Vorgeschichte, Seite 01/08
Page 03/32 - Zusammenfassung Vorgeschichte, Seite 02/08
Page 04/32 - Zusammenfassung Vorgeschichte, Seite 03/08
Page 05/32 - Zusammenfassung Vorgeschichte, Seite 04/08
Page 06/32 - Zusammenfassung Vorgeschichte, Seite 05/08
Page 07/32 - Zusammenfassung Vorgeschichte, Seite 06/08
Page 08/32 - Zusammenfassung Vorgeschichte, Seite 07/08
Page 09/32 - Zusammenfassung Vorgeschichte, Seite 08/08
Page 10/32 - Beantragter Zusatztarif zum GTS, Seite 01/04
Page 11/32 - Beantragter Zusatztarif zum GTS, Seite 02/04
Page 12/32 - Beantragter Zusatztarif zum GTS, Seite 03/04
Page 13/32 - Beantragter Zusatztarif zum GTS, Seite 04/04
Page 14/32 - Tarif complémentaire au TC S - Demande, Page 01/04
Page 15/32 - Tarif complémentaire au TC S - Demande, Page 02/04
Page 16/32 - Tarif complémentaire au TC S - Demande, Page 03/04
Page 17/32 - Tarif complémentaire au TC S - Demande, Page 04/04
Page 18/32 - Tariffa complementare alla TC S - Richiesta, Pagina 01/04
Page 19/32 - Tariffa complementare alla TC S - Richiesta, Pagina 02/04
Page 20/32 - Tariffa complementare alla TC S - Richiesta, Pagina 03/04
Page 21/32 - Tariffa complementare alla TC S - Richiesta, Pagina 04/04
Page 22/32 - Beschlussfassung der Schiedskommission, Seite 01/11
Page 23/32 - Beschlussfassung der Schiedskommission, Seite 02/11
Page 24/32 - Beschlussfassung der Schiedskommission, Seite 03/11
Page 25/32 - Beschlussfassung der Schiedskommission, Seite 04/11
Page 26/32 - Beschlussfassung der Schiedskommission, Seite 05/11
Page 27/32 - Beschlussfassung der Schiedskommission, Seite 06/11
Page 28/32 - Beschlussfassung der Schiedskommission, Seite 07/11
Page 29/32 - Beschlussfassung der Schiedskommission, Seite 08/11
Page 30/32 - Beschlussfassung der Schiedskommission, Seite 09/11
Page 31/32 - Beschlussfassung der Schiedskommission, Seite 10/11
Page 32/32 - Beschlussfassung der Schiedskommission, Seite 11/11 |
|
30.06.2008 - ESchK - Genehmigte
Version: Zusatztarif GT S
Die Eidgenössische Schiedskommission (ESchK) entscheidet
sich für die Annahme des von der Swissperform geforderten
Zusatztarifs zum GT S in abgeänderter Form. Sie beträgt
20% bis zu einem maximalen Gesamtvergütungssatz von
3% (zusammen mit der Vergütung nach GT S). Wir gehen
davon aus, dass die Swissperform unter Druck der IFPI Schweiz
Rekurs gegen diesen Entscheid beim Bundesverwaltungsgericht
einlegen wird, da ihre geforderten Maximalentschädigungen
(welche die im Urheberrecht gültigen Tarife (URG Art.
60 Abs.2) überschreiten würden) bei der Spruchkammer
auf Ablehnung stiessen.
Zusatztarif zum GT S Modifizierter Text (inkl. Änderungen):
Genehmigte
Version: Zusatztarif GT S |
|
27.06.2008 -
ESchK - Prüfung: GT 12
Der beantragte Tarif GT 12 als Entwurf (Antrag der zuständigen
Verwertungsgesellschaften an die ESchK). Dieser Tarif befasst
sich mit der Aufnahme von Sendungen mittels vPVR (Virtual
Private Video Recorder) und mittels SET TOP Boxen mit integrierter
Harddisk. Der Tarifentwurf ist von den fünf Verwertungsgesellschaften
mit Datum vom 30. Juni 2008 der Eidgenössischen Schiedskommission
für die Verwertung von Urheberrechten eingereicht worden
und soll am 1. Januar 2009 in Kraft treten.
Tarifentwurf
GT 12 |
|
| |
|
23.06.2008
Anhörung bei der ESchK (Eidgenössische Schiedskommission)
im Zusammenhang des geplanten Zusatztarifs zum GT S der
von den Urheberverbänden (allen voran der IFPI) gefordert
und dessen Rechtsmässigkeit von den Nutzerverbänden
heftig bestritten wird. Durch die Neuformulierung des URG
Art. 24 Abs.1 würde den Sendeanstalten verboten werden
ohne Entgeltung eine Sicherungskopie zum Erhalt von seltenen
Tonaufnahmen herzustellen bzw. CD- und Vinylaufnahmen elektronisch
ins Sendeformat zu konvertieren bzw. auf Datenträgern
bzw. Festplatten zu archivieren. Tonaufnahmen die länger
als sechs Monate nicht genutzt werden müssten wieder
gelöscht werden. Die angestrebte Änderung im Urheberrecht
bzw. die vertragliche Bindung durch einen Interimsvertrag
den URG Art. 60 ausser Kraft zu setzen ist inakzeptabel
(auch infolge des Mehraufwands der elektronischen Zugänglichmachung
und der Bandbreitenkosten für die betroffenen Sender).
Seltene Tonaufnahmen würden durch den Verlust des Originals
nach Löschung der Sicherungskopie für immer verloren
gehen. Wir haben die Stellungsnahme des Preisüberwachers
gelesen und sind auch der Meinung, dass Senden und Kopieren
als Einheit zu betrachten ist und die im URG Art. 60 Abs.2
festgesetzten Entschädigungen nicht überschritten
werden sollten.
|
|
23.06.2008 - Schlussplädoyer
IG Schweizer Internetradio
Im vorliegenden Schlussplädoyer erklärt die IG
Schweizer Internetradio die wirtschaftliche Situation ihrer
angeschlossenen Mitglieder und präsentiert Beispiele
inkl. Zahlen, weshalb sie die Rechtmässigkeit des von
Swissperform geforderten Zusatztarif zum GT S ablehnt.
ISI Plädoyer
Seite 01/02
ISI Plädoyer
Seite 02/02 |
|
23.06.2008 - Schlussplädoyer
Swissperform
Das Schlussplädoyer von Prof. Dr. jur. Ernst Brem mündlich
vorgetragen an der Anhörung bei der Eidg. Schiedskommission
(ESchK) am 23. Juni 2008 in Bern:
Swissperform
Plädoyer, Seite 01/08
Swissperform
Plädoyer, Seite 02/08
Swissperform
Plädoyer, Seite 03/08
Swissperform
Plädoyer, Seite 04/08
Swissperform
Plädoyer, Seite 05/08
Swissperform
Plädoyer, Seite 06/08
Swissperform
Plädoyer, Seite 07/08
Swissperform
Plädoyer, Seite 08/08
|
|
| |
|
| |
|
05.05.2008
Die ESchK (Eidg. Schiedskommission) kündigt an, dass
es im Fall der umstrittenen Zusatztarife zum GT S sowie
GT Y eine Anhörung geben wird an der die Nutzerverbände,
welche die Rechtmässigkeit der Tarife bestreiten, Gelegenheit
haben werden ihre Stellungsnahmen persönlich abzugeben.
|
 |
URHEBERVERBÄNDE |
 |
IFPI
SCHWEIZ |
|
| |
|
|
|
03.01.2009
Trotz hängigem Entscheid des Preisüberwachers
betreibt die IFPI Schweiz erstmals sechs Schweizer Internetradios,
darunter ein ISI-Mitglied für die unbezahlten Forderungen
im Zusammenhang mit dem unterzeichneten IFPI-Webcastingvertrag,
dessen Rechtmässigkeit durch die IG Schweizer Internetradio
bestritten wird. |
|
18.03.2008
Unser Jurist Philippe Perreaux beantwortet den IFPI-Brief
(26.02.2008) und weist die IFPI erneut daraufhin, dass durch
die Gebührenpolitik der IFPI ein legales Webcasting
in der Schweiz nicht be- sondern verhindert wird. Die ISI
steht in Kontakt mit dem Preisüberwacher und der Mehrheit
der Major Labels. Die ISI nimmt zur Kenntnis, dass die IFPI
Schweiz das Webcasting (die unbestrittene Zukunft des Radios)
mit der sogenannten Piraterie des p2p-Sharings gleichstellt
und Schweizer Internetradios mit Straf- und Betreibungsandrohungen
zur Schliessung nötigt. Weiterhin ist die IG Schweizer
Internetradio an einer Konfliktlösung mit der IFPI
Schweiz interessiert und offeriert Alternativen.
Unsere
Antwort auf die IFPI Reaktion vom 26.02.2008 |
|
26.02.2008
Die IFPI reagiert auf unser Schreiben vom 14. Februar 2008
und weist auf die angebliche Rücksprache mit dem Preisüberwacher
hin, der die Gebührenhöhe abgesegnet habe.
IFPI Schreiben vom 26.02.2008 (Seite 01/02/03) |
|
16.02.2008
Radio 108 und RadioCrazy Classical&Jazz erhalten erneut
Zahlungserinnerungen durch die IFPI Schweiz zugesandt. Unsere
Korrespondenz mit der IFPI Schweiz veröffentlichen
wir ab sofort als PDF-Dokumente im ISI-Forum.
IFPI Mahnung an Radio
108
IFPI Mahnung an RadioCrazy |
|
14.02.2008
ISI nimmt durch einen spezialisierten Juristen Stellung
zu den Zahlungsaufforderungen seitens der IFPI an ausgewählte
ISI-Mitglieder und signalisiert erneut die Verhandlungsbereitschaft
zur Findung einer dauerhaften Lösung in gegenseitigem
Einverständnis.
Weshalb kämpft die ISI für tiefere Gebühren?
- Der Preisüberwacher hat die Situation der Webcaster
nicht eindeutig geprüft
- Es existiert in der Schweiz kein Werbemarkt für Internetradios
- Die Webcaster erhalten keine Einnahmen von der Billag
- Die Bandbreite ist teuer (1 Euro pro Hörer und Monat)
- Die Webcaster werden durch IFPI-Mitglieder nicht bemustert
- Die Webcaster erhalten keinen Rabatt bei der Anschaffung
von CDs/Vinyls
- Webcasting ist infolge Ausgabenüberschuss ein reines
Verlustgeschäft
- Die Einnahmen durch Fundraising reichen nicht um die Urheberrechtsabgaben
zu decken
- Die finanziellen Mittel der Betreiber sind zu gering um
die Kosten zu erwirtschaften
- Sponsoren sind schwer zu finden
- Internetradiohörer wissen oft nicht, dass Webcaster
mit enormen Betriebskosten konfrontiert sind
- Die Webcaster dienen der Musik und möchten mit ihrem
Projekt Nischenprodukte fördern
- Das Webcasting wird mittels Gebühren der IFPI be-
bzw. verhindert
- Straf- und Betreibungsandrohungen durch die IFPI sind
an der Tagesordnung
- Die IFPI will nur vermögenden Webcastern eine Sendeerlaubnis
erteilen (Förderung der Zweiklassengesellschaft)
- Die IFPI behauptet, es sei nicht bewiesen, dass Webcasting
nicht lukrativ ist
ISI-Gutachten
vom 14.02.2008 (Entwurf 11.02.2008) - Gebührenhöhe
IFPI und IG Schweizer Internetradio |
|
17.01.2008
IFPI fordert Radio 108 nochmals zur Zahlung auf und verlängert
die Frist bis zum 27.01.2008.
PDF-Kopie
des IFPI-Mahnschreibens an Radio 108 |
|
15.01.2008
Eintreffen der IFPI-Antwort zur Stellungsnahme von RadioCrazy
vom 24. Dezember 2007. Die IFPI weise ausdrücklich
daraufhin, dass beim Webcasting naturgemäss nicht nur
nationales Urheberrecht gelte, sondern auch ausländisches.
Das Pressdatum der verwendeten Tonträger sei daher
irrelevant.
Seite
01/02 des
IFPI Schreibens vom 09.01.2008 (Posteingang 15.01.2008)
Seite
02/02
des IFPI Schreibens vom 09.01.2008 (Posteingang 15.01.2008) |
|
14.01.2008
Im Anschluss zur Tarifverhandlung bei der Swissperform (Zusatztarifs
zum GT S) nutzen wir die Gelegenheit Herr Dr. Peter Vosseler
über die aktuelle Situation zu orientieren. Die ISI
möchte nach den erfolgreichen Gesprächen mit den
IFPI-Mitgliedern nun auch die IFPI-Geschäftsleitung
miteinbeziehen und über mögliche Formen eines
zukünftigen Webcastingvertrags weiterverhandeln. Dr.
Vosseler weist daraufhin, dass auf Druck der IFPI International
keine Reduktion der Mindestentschädigung von CHF 3'000
aushandelbar sei. Entweder finden wir eine alternative Lösung
(wie z.B. Live365) oder IFPI sehe sich veranlasst gegen
ein ISI-Mitglied den Rechtsweg zu beschreiten um einen Präjudiz
zu statuieren.
|
|
24.12.2007
Schriftliche Stellungsnahme von RadioCrazy zu den IFPI-Vorwürfen
mit Hinweis, dass mehrheitlich Tonträger verwendet
werden die unter URG Art.39 fallen.
Stellungsnahme
von RadioCrazy auf die IFPI-Zahlungsaufforderung vom 13.12.2007 |
|
17.12.2007
Briefliche Stellungsnahme des ISI-Vorstands an IFPI Schweiz
zum Fall 'Radio 108' und Orientierung über laufende
Gespräche mit den IFPI-Mitgliedern. Unsere Antwort
auf die IFPI-Zahlungsaufforderung vom 31.10.2007 an unser
Mitglied 'Radio 108'.
PDF-Kopie
unserer Stellungsnahme an IFPI Schweiz im Fall Radio 108 |
|
14.12.2007
IFPI Schweiz sendet Zahlungsaufforderung an ISI-Mitglied
RadioCrazy Classical&Jazz zur Entgeltung von Urheberrechten
für den Zeitraum 2005-2008 (CHF 16'352.20) trotz laufender
Gespräche zwischen den IFPI-Mitgliedern und dem ISI-Vorstand.
IFPI-Zahlungsaufforderung,
Seite 01/09
vom 13.12.2007 (Posteingang 14.12.2007)
IFPI-Zahlungsaufforderung,
Seite 02/09
vom 13.12.2007 (Posteingang 14.12.2007)
IFPI-Zahlungsaufforderung,
Seite 03/09
vom 13.12.2007 (Posteingang 14.12.2007)
IFPI-Zahlungsaufforderung,
Seite 04/09
vom 13.12.2007 (Posteingang 14.12.2007)
IFPI-Zahlungsaufforderung,
Seite 05/09
vom 13.12.2007 (Posteingang 14.12.2007)
IFPI-Zahlungsaufforderung,
Seite 06/09
vom 13.12.2007 (Posteingang 14.12.2007)
IFPI-Zahlungsaufforderung,
Seite 07/09
vom 13.12.2007 (Posteingang 14.12.2007)
IFPI-Zahlungsaufforderung,
Seite 08/09
vom 13.12.2007 (Posteingang 14.12.2007)
IFPI-Zahlungsaufforderung,
Seite 09/09
vom 13.12.2007 (Posteingang 14.12.2007) |
|
01.11.2007
Prompte Antwort der IFPI Schweiz: Die IFPI werde im Falle
von Urheberrechtsverletzungen durch ISI-Mitglieder gegen
diese direkt vorgehen.
IFPI-Antwort
vom 31.10.2007 auf unser Schreiben vom 24.10.2007 im Fall
Radio 108 |
|
24.10.2007
ISI Vorstand bittet IFPI Schweiz sämtliche Korrespondenz
zum Fall 'Radio 108' an die offizielle Vereinsadresse zu
richten.
PDF-Kopie
der ISI-Antwort auf das IFPI-Schreiben vom 17.10.2008 an
Radio 108 |
|
17.10.2007
Trotz Rückblick auf positive Gespräche mit diversen
IFPI Mitgliedern erhält das ISI-Mitglied Radio 108
eine Zahlungsaufforderung für die Entschädigung
von Urheberrechten durch die IFPI Schweiz zugestellt.
PDF-Kopie
der IFPI-Antwort an Radio 108 auf den Brief vom 09.10.2007 |
|
26.04.2007
IFPI Antwort auf unser Schreiben vom 27.03.2007:
Webcastingvertrag,
Seite 01/06
Webcastingvertrag,
Seite 02/06
Webcastingvertrag,
Seite 03/06
Webcastingvertrag,
Seite 04/06
Webcastingvertrag,
Seite 05/06
Webcastingvertrag,
Seite 06/06
|
|
27.03.2007
Günter Sahr (ISI-Vizepräsident, Sender Rockstation)
und Fredy Kuenzler (Init Seven AG) möchten im Namen
der ISI an der IFPI-GV ein Referat halten zum Thema Webcasting.
Der Vorschlag stiess anfangs auf grosses Interesse. Fredy
Kuenzler ärgerte sich sehr als ihm die IFPI kurz vor
dem vereinbarten Termin wieder absagte.
PDF-Kopie
des Briefs an die IFPI Schweiz |
|
19.02.2007
Die ISI startet die Promotionstour bei den Schweizer Tonträgerproduzenten
(IFPI-Mitglieder). Wir streben eine offene Kommunikation
mit den Labels an um allfällige Vorurteile aus dem
Weg zu räumen. Ziel ist die Präsentation des Mediums
Internetradio in der Schweiz an der IFPI-GV.
|
|
03.07.2006
Erstes Treffen zwischen Herr Dr. Peter Vosseler (IFPI Schweiz)
und der ISI-Delegation bestehend aus Fredy Kuenzler (Init
Seven AG) sowie Carl Flisch (RadioCrazy Classical&Jazz)
verläuft entgegen unserer Annahme sehr positiv. Während
beinahe drei Stunden diskutierten wir über den Inhalt
des angestrebten Poolvertrags sowie die Aufteilung des Sockelbetrags
in mehrere Stufen (nach Anzahl Hörer). Eine gütliche
Einigung mit der IFPI und ihren Mitgliedern ist wünschenswert.
IFPI-Poolvertrag
(Version 03.07.2006) in gegenseitigem Einverständnis
zwischen IFPI und ISI |
|
| |
|
| |
|
22.05.2006
Hin und her mit den Terminvorschlägen. Anfrage seitens
IFPI Schweiz für den 03.07.2006 durch Herr Dr. Peter
Vosseler.
Terminvorschlag
|
|
| |
|
18.05.2006
Wir bedanken uns bei Herr Dr. Peter Vosseler für die
neuen Terminvorschläge und bitten ihn sich bis zum
21.05.2006 zu gedulden, da der Vorstand terminlich ausgelastet
ist.
Feedback
auf Terminvorschläge der IFPI erhalten am 15.05.2006 |
|
| |
|
| |
|
18.04.2006
IFPI Debakel um den vorgeschlagenen durch Fredy Kuenzler
(Init Seven AG) ausgearbeiteten Vertragsentwurf.
IFPI-Antwort
zum Webcastingvertrag |
|
16.04.2006
Orientierungsfax an die IFPI Schweiz, dass wir uns nach
der Austragung unserer Generalversammlung im Mai wieder
melden werden.
Feedback
auf Terminvorschläge der IFPI erhalten am 31.03.2006 |
|
31.03.2006
Rücksendung des Poolvertrags (Version 25.08.2005) durch
die IFPI Schweiz. Die an die WTO angepassten Änderungen
werden durch die IFPI kategorisch abgelehnt. Angebot zur
Aussprache mit Herr Dr. Peter Vosseler.
Vorauskopie
der IFPI-Antwort
per Telefax |
|
08.12.2005
Austragung der Dezembersitzung in den Räumlichkeiten
des Studentenradios der ETH Zürich mit anschl. Abendessen.
Beschlussfassung den vorbereiteten IFPI-Poolvertrag (Version
25.08.2005) durch den Vorstand zu zeichnen und der IFPI
zuzustellen. In diesem Modell tritt die ISI als Veranstalterin
aller teilnehmenden Sendern auf. Dadurch wird der Sockelbetrag
in Anzahl Poolmitglieder geteilt. Das Mitglied zahlt seinen
Anteil vom Sockelbetrag sowie die Gebühr pro Programmkanal.
Die Teilnehmer erhalten eine Subdomain (z.B. bigbeat.swissradio.org)
wo die Startdateien der Programmkanäle liegen müssen.
Die ISI erhält die Zusage eines Sponsors zur Finanzierung
des IFPI-Sockelbetrages. |
|
25.08.2005
Rücksendung des überarbeiteten Webcasting-Pool-Vertragsentwurfs
an die IFPI Schweiz durch Fredy Künzler.
|
|
26.05.2005
Erhalt eines Webcasting-Pool-Vertragsentwurfs der IFPI Schweiz
durch Beat Högger.
|
|
09.02.2005
Feedback der IFPI Schweiz: Bereitschaft zur Realisierung
des lange ersehnten Poolvertrags.
|
|
24.08.2004
Kontaktaufnahme mit Beat Högger (IFPI Schweiz) durch
Carl Flisch im Zusammenhang mit der Gründung eines
Streamsharingpools in der Schweiz.
|
SIG |
|
| |
|
21.04.2008
Am Meeting mit Action Swiss Music und der Schweizerischen
Interpretengesellschaft diskutierten wir über die Möglichkeit
einer Übergangslösung für die Abgeltung von
Urheberrechten an die Interpreten. Noch erhalten die Webcaster
keine Beiträge von der Billag und es existiert kein
Werbemarkt. Zum Bemusterungsthema durch Schweizer Interpreten
offerierte man uns die Veröffentlichung der Senderportraits
sämtlicher ISI-Mitglieder auf den Webseiten um die
Interpreten auf den alternativen Distributionskanal Webcasting
aufmerksam zu machen. Die Webcaster könnten zukünftig
mp3-Files direkt von ausgewählten Künstlern herunterladen
wodurch die kostenaufwändige, physikalische Bemusterung
entfiele. |
|
SVMV |
|
|
|
23./24.05.2008
In Fürigen beim Bürgenstock fand das 8. Musiksymposium
der Schweizer Musikbranche statt. Im Gegensatz zum Vorjahr
- wo Vertreter der Musikindustrie zum alljährlichen
Klagelied über sinkende CD-Verkaufszahlen einstimmten
und die Notwendigkeit repressiver Massnahmen gegen schmarotzende
Filesharer und Webcaster ins Auge fassten um sich im Sturmangriff
ins Schlachtgemetzel zu stürzen – wurden die Vertreter
webbasierter Dienste ernst genommen und es entstand ein
reger Meinungsaustausch. Verblüfft waren wir über
den Vortrag der Musikindustrie die infolge Fehlverhalten
(Aufgleisen von userunfreundlichen Mammutprojekten, welche
kein Schwein interessierte; Gleichgültigkeit gegenüber
innovativen Projekten wie z.B. restorm.com, Strafverfolgung
gegen Webcaster, die mangels Einnahmen, die überhöhten
Forderungen nicht berappen konnten) sich gleich selbst an
den Pranger stellte. Wir sind überzeugt, dass jetzt
der richtige Zeitpunkt gekommen ist in die Startlöcher
zu schlüpfen und mit den Labels, Urheberverbänden
und Verwertungsgesellschaften doch noch eine für jeden
Webcaster zahlbare Lösung zu finden. Die IG Schweizer
Internetradio, die Digitale Allmend sowie Restorm.com hoffen,
dass auch die Organisatoren des Symposiums den Handlungsbedarf
erkennen und uns mehr Spielraum für eigene Panels im
nächsten Jahr geben werden.
|
|
15./16.06.2007
Die ISI-Delegation bestehend aus Günter Sahr (Vize-Präsident)
und Carl Flisch (Präsident) nimmt auf Einladung des
SVMV (Schweizerische Vereinigung der Musikverleger) am diesjährigen
Musiksymposium in Fürigen/Bürgenstock teil. Günter
Sahr vertrat die Interessen der ISI an der Podiumsdiskussion
'Herkömmliche Radios vs. Internetradios und Podcasts?'.
Unterstützung erhielt er ausserdem von Thomas Illes
(SwissGroove) der unabhängig anreiste. Durch das anschliessende
Apéro und Nachtessen entstand auch ein Kontakt zu
Philippe Perreaux (Digitale Allmend), die in der IFPI-Frage
ähnliche Ziele wie die ISI verfolgen.
|
|
 |
VERWERTUNGSGESELLSCHAFTEN |
 |
SUISA |
|
|
|
|
|
24.06.2009
Im heutigen Email informiert uns die SUISA,
dass sie die Uneinigkeit mit den Nutzerverbänden der
Webcaster bedaure. Sie ermahnt uns den vorliegenden Tarifentwurf
vom 15. Juni 2009 bedingungslos (ohne Zusatzstufe) zu akzeptieren
- andernfalls werde man bei der ESchK die Verlängerung
des strittigen Tarifs Anno 2004 beantragen.
Um die Wogen zu glätten schliessen wir uns UNIKOM an
und genehmigen den Tarifentwurf vom 15. Juni 2009 inkl.
Ziffer 13.4 ohne Änderungen.
ISI-Tarifgenehmigung
des GT S Entwurfs vom 15.06.2009
|
|
23.06.2009
Prompt antwortet die SUISA auf unseren Vorschlag vom 18.
Juni 2009 und bietet uns zwei Möglichkeiten an:
1. Wir erklären uns nachträglich einverstanden
mit dem Tarifentwurf vom 15. Juni 2009
2. Wir bestreiten den Tarifentwurf vom 15. Juni 2009 und
beschweren uns direkt bei der ESchK
Nochmals versucht der Präsident telefonisch
mit Andreas Wegelin (SUISA) die Sache zu bereinigen. Er
einigt sich mit der SUISA auf folgenden Vorschlag der nochmals
mit Swissperform besprochen werden müsse:
Amateur-Webradios mit 6001 bis 30000 Slots bzw. 15000 Slots
zahlen CHF 150 für Urheberrechte und CHF 150 für
verwandte Schutzrechte. Begründet wird die Notwendigkeit
dieser zusätzlichen Stufe mit der Tatsache, dass grössere
Webcaster Bandbreite zum Nulltarif gesponsort bekämen.
Viele Schweizer Internetserviceprovider (ISP) besitzen überschüssige
Bandbreite welche gratis abgegeben werde. Die Mehrheit der
ISI-Mitglieder profitieren von diesem Feature. Provider
sind an grösseren Sender deshalb interessiert weil
im Gegensatz zu einem Dutzend Kleinen weniger administrativen
und technischen Aufwand entstehe. Die Bandbreitenkosten
betragen in Deutschland rund die Hälfte weshalb kleinere
Webcaster vorzugsweise ihre Streamserver dort anmieten.
|
|
15.06.2009
Wir werden von grösseren Amateur-Webradios darauf hingewiesen,
dass auf Hörerwunsch in mehreren Audioformaten gestreamt
werde. Dadurch vervielfacht sich die Slotzahl erheblich.
Es handelt sich um Sender welche seit mehreren Jahren aktiv
sind und sich mit einem Nischenprodukt erfolgreich etablieren
konnten. Auch diese Webcaster finanzieren sich aus eigener
Tasche, weshalb wir die SUISA bitten eine weitere Tarifstufe
dem Entwurf vom 15. Juni 2009 hinzuzufügen:
Die Entschädigung beträgt monatlich mindestens:
Art. 18
e) Amateur-Webradios
Für Webradios, die von Personen nicht berufsmässig
in ihrer Freizeit betrieben werden
gelten folgende Vergütungssätze:
Für Urheberrechte:
6001-30000 Slots (gleichzeitige mögliche Zugriffe):
CHF 120
Für Verwandte Schutzrechte:
6001-30000 Slots (gleichzeitige mögliche Zugriffe):
CHF 120
Sender ab 30001 Slots zahlen die monatliche
Mindestentschädigung für UKW-Sender: CHF 330 für
Urheberrechte und CHF 100 für verwandte Schutzrechte.
ISI-Vorschlag
vom 18.06.2009
Tarifentwurf
GT S vom 15.06.2009 in Deutsch
Tarif
commun S Emetteurs du 15/06/2009 en français
|
|
09.06.2009
Am 9. Juni 2009 geschieht das Unglaubliche. Es gelingt den
Nutzerverbänden die Verwertungsgesellschaften von der
Pionierrolle der Webcaster als Amateur-Webradio (Freizeitradio)
zu überzeugen und einen finanzierbaren Tarif auszuhandeln.
Der neue GT S Tarif welcher am 1. Januar 2010 in Kraft treten
soll beinhaltet folgende Neuerung:
Die Entschädigung beträgt monatlich mindestens:
Art. 18
e) Amateur-Webradios
Für Webradios, die von Personen nicht berufsmässig
in ihrer Freizeit betrieben werden
gelten folgende Vergütungssätze:
Für Urheberrechte:
bis 500 Slots (gleichzeitige mögliche Zugriffe): CHF
60
501-1000 Slots (gleichzeitige mögliche Zugriffe): CHF
80
1001-6000 Slots (gleichzeitige mögliche Zugriffe):
CHF 100
Für Verwandte Schutzrechte:
bis 500 Slots (gleichzeitige mögliche Zugriffe): CHF
60
501-1000 Slots (gleichzeitige mögliche Zugriffe): CHF
80
1001-6000 Slots (gleichzeitige mögliche Zugriffe):
CHF 100
Protokoll
der Tarifverhandlungssitzung GT S
|
|
02.06.2009
An der dritten Tarifverhandlungssitzung vom
9. Juni 2009 sind wir zu Gast bei der Schweizerischen Interpretengesellschaft
in Zürich. Der Tarifentwurf vom 2. Juni 2009 sieht
folgenden Vorschlag für Webcaster vor:
Art. 18
e) Amateur-Webradios
Für Webradios, die von Personen nicht berufsmässig
in ihrer Freizeit betrieben werden
und auf die maximal 500 gleichzeitige Zugriffe möglich
sind, gelten folgende Vergütungssätze:
Für Urheberrechte: CHF 60
Für Verwandte Schutzrechte:
- bei einem Anteil geschützter Tonträger von maximal
10 %: CHF 10
- bei einem Anteil geschützter Tonträger von maximal
50 %: CHF 30
- bei einem Anteil geschützter Tonträger von über
50 %: CHF 60
Art. 19
f) Zuschlag im Falle von Rechtsverletzungen
Alle in diesem Tarif genannten Vergütungen werden verdoppelt,
wenn
- Musik ohne Bewilligung der SUISA verwendet wird
- wenn ein Sender absichtlich oder grobfahrlässig keine,
unrichtige oder lückenhafte
Angaben oder Abrechnungen liefert; die Verdoppelung wird
auf die falschen,
lückenhaften oder fehlenden Angaben angewendet.
Art. 20
Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadenersatzes
bleibt vorbehalten.
Art. 21
g) Steuern
Die Vergütungen verstehen sich ohne eine allfällige
Mehrwertsteuer, welche zum
jeweils gültigen Steuersatz hinzukommt und vom Sender
zu bezahlen ist.
Die IG Schweizer Internetradio begrüsst das Entgegenkommen
der SUISA, kritisiert jedoch die Beschränkung auf 500
gleichzeitige Zugriffe. Wie bereits mehrfach erklärt
multiplizieren sich die Kosten je mehr gleichzeitige Zugriffe
ein Sender hat. Wir schlagen deshalb der SUISA vor die Limitierung
ganz zu streichen. Die Sanktionsandrohung
von Art. 19 f ist unserer Meinung nach überflüssig.
Einige Sender verwenden freie Werke nach URG Art. 39 oder
Creative Commons Lizenzen.
Tarifentwurf
GT S vom 02.06.2009 in Deutsch
Tarif
commun S Emetteurs du 02/06/2009 en français
|
|
|
|
|
|
|
|
17.02.2009
Die SUISA lädt die IG Schweizer Internetradio erstmals
als Nutzerverband an die bevorstehenden GTS-Tarifverhandlungen
ein. Zu unserer Überraschung wurden die Mindestentschädigungen
erhöht. Nun fordert die SUISA doppelt soviel wie die
IFPI. Gemessen am Budget eines Webcasters ergibt dies jährlich
eine Gebühr von 50-300% der Ausgaben. Unserer Meinung
nach eine Missachtung des URG Art. 60 Abs.2 welcher den
Grundsatz der Angemessenheit der Tarife regeln soll:
Die Entschädigung beträgt in der Regel höchstens
zehn Prozent des Nutzungsertrags oder -aufwands für
die Urheberrechte und höchstens drei Prozent für
die verwandten Schutzrechte; sie ist jedoch so festzusetzen,
dass die Berechtigten bei einer wirtschaftlichen Verwaltung
ein angemessenes Entgelt erhalten.
Auch aus kartellrechtlicher Sicht, ergeben sich ebenfalls
erhebliche Bedenken hinsichtlich der Rechtmässigkeit
der eingeforderten Gebührenhöhe.
Einladungsschreiben,
Seite 01/14
Einladungsschreiben,
Seite 02/14
Einladungsschreiben,
Seite 03/14
Einladungsschreiben,
Seite 04/14
Einladungsschreiben,
Seite 05/14
Einladungsschreiben,
Seite 06/14
Einladungsschreiben,
Seite 07/14
Einladungsschreiben,
Seite 08/14
Einladungsschreiben,
Seite 09/14
Einladungsschreiben,
Seite 10/14
Einladungsschreiben,
Seite 11/14
Einladungsschreiben,
Seite 12/14
Einladungsschreiben,
Seite 13/14
Einladungsschreiben,
Seite 14/14
|
|
04.02.2009
Wir beantworten den Brief an unser Mitglied Thats-Me.ch
und erinnern die Abt. Kundendienste und Lizenzierung das
wir die Kooperationsbereitschaft der SUISA zur langfristigen
Lösungsfindung vermissen. Die Nicht-Einladung an Tarifverhandlungen
unseres Verbands, diktierte Mindestentschädigungen
sowie die Rechtsmittelbelehrung an einzelne ISI-Mitglieder
lösen das Problem nicht.
PDF-Kopie
meines Antwortschreibens an die SUISA Abt. Kundendienste
und Lizenzierung |
|
| |
|
20.01.2009
Die IG Schweizer Internetradio stellt ein Gesuch zur Teilnahme
als Nutzerverband an den diesjährigen GT S-Tarifverhandlungen,
welche durch die SUISA-Abteilung Kundendienste
und Lizenzierung (Direktor Andreas Wegelin) organisiert
werden. Die ISI nahm zuletzt an den Swissperform Verhandlungssitzungen
zum Zusatztarif GT S im Winter 2007/2008 teil und vertrat
die Interessen der ihr angeschlossenen Mitglieder an der
mündlichen Anhörung bei der Eidg. Schiedskommission
in Bern vom 23. Juni 2008.
ISI-Gesuch
vom 21.01.2009 an die SUISA-Abteilung Kundendienste und
Lizenzierung |
|
09.03.2006
Orientierung der SUISA über die Höhe des zu erwartenden
Sockelbetrags pro Genre. Die Notwendigkeit für
die Beschaffung von Sponsorengeldern zugunsten des deutlich
höheren SUISA-Sockelbetrags wird erkannt. |
|
|
|
03.05.2005
Erstes Treffen bei der SUISA. Beginn der Poolvertragsdiskussion.
Teilnehmer: Frank Dietiker (SUISA) und Vertreter der Sender
BigBeat, RadioCrazy und SwissGroove.
|
|
01.04.2005
Kontaktaufnahme mit SUISA (telefonisch) und IFPI (eMail)
betreffend Terminvorschläge für die Verhandlungen.
|
|
24.08.2004
Kontaktaufnahme mit Frank Dietiker (SUISA) durch Carl Flisch
im Zusammenhang mit der Gründung eines Streamsharingpools
in der Schweiz.
|
|
SWISSPERFORM |
|
| |
|
19.03.2008
Eintreffen der Präsidalverfügung von der Eidgenössischen
Schiedskommission für die Verwertung von Urheberrechten
und verwandten Schutzrechten im Zusammenhang mit dem Streitfall
über Sinn und Unsinn des Zusatztarifs zum Gemeinsamen
Tarif S (zur Entschädigung von Urheberrechten an Musik
im Radio- und Fernsehen) sowie Y (zur Entschädigung
von Urheberrechten an Musik im Abonnements-Radio und -Fernsehen).
Der Tarif bezieht sich auf die Vervielfältigung von
im Handel erhältlichen Ton- und Tonbildträgern
festgehaltenen Darbietungen und Aufnahmen nicht theatralischer
Musik zu Sendezwecken im Sinne von Art. 24b URG. Die Gültigkeit
ist auf den Zeitraum vom 1. Juli 2008 bis 31. Dezember 2009
beschränkt - quasi eine Übergangslösung bis
zur Revision des Gemeinsamen Tarif S+Y. Die Höhe der
Entschädigung liegt bei einem Zuschlag von 10-60% je
nach Art der Vervielfältigung basierend auf den 1.4%
der im Gemeinsamen Tarif S+Y geregelten Leistungsschutzrechte.
Die Mehrheit der Nutzerverbände bestreitet die Rechtmässigkeit
dieses Zusatztarifs. Aufgrund der hohen Streamingkosten
sowie infolge des technologischen Fortschritts müssen
sämtliche Tonträger ins Sendeformat (mp3/OggVorbis/AAC+)
komprimiert werden. Wir sprechen daher von einer Zugänglichmachung
nicht aber von einer Vervielfältigung.
|
|
18.02.2008
Teilnahme der ISI-Delegation an der Verhandlungssitzung
zum SWISSPERFORM Zusatztarif GT S und GT Y in den Räumlichkeiten
der SIG (Schweizerische Interpretengesellschaft) in Zürich.
|
|
21.01.2008
Teilnahme der ISI-Delegation an der Verhandlungssitzung
zum SWISSPERFORM Zusatztarif GT S und GT Y in den Räumlichkeiten
der SIG (Schweizerische Interpretengesellschaft) in Zürich.
|
|
|
|
|
|
14.01.2008
Teilnahme der ISI-Delegation an der Verhandlungssitzung
zum SWISSPERFORM Zusatztarif GT S und GT Y in den Räumlichkeiten
von Radio Energy in Zürich.
|
|
09.01.2008
SWISSPERFORM lädt die IG Schweizer Internetradio auf
Empfehlung von Dr. Peter Vosseler (IFPI Schweiz) an die
Verhandlungssitzungen zum Zusatztarif GT S und GT Y ein
der ab 1. Juli 2008 die Überspielrechte für die
verwandten Schutzrechte regeln wird. Der Vorstand der IG
Schweizer Internetradio begrüsst diese Geste, da sich
die Schweizer Webcaster mit Mindestentschädigungen
konfrontiert sehen, die in keinem Verhältnis zu ihrem
Budget stehen.
|
 |
DISKUSSIONEN
IN ANDEREN LÄNDERN |
 |
IFPI
DEUTSCHLAND |
|
| |
|
27.01.2009
Die Süddeutsche Zeitung greift offen im vorliegenden
Artikel den Bundesverband der Musikindustrie an und wettert
über den versuchten, marktbeherschenden Missbrauch
im Zusammenhang zur Bekämpfung der digitalen Kopie.
Internet-Provider sollen für die sogenannte Three
Strikes and You're Out-Strategie gewonnen werden. Nach
drei Verwarnungen wegen illegaler Downloads (ausgesprochen
durch die Provider) soll die Drosselung und Sperrung des
Internet-Zugangs für uneinsichtige Nutzer stehen. Ein
Vorgehen, das man bislang nur aus diktatorischen Staaten
kannte.
PDF-Kopie
des Artikels vom 27.01.2009 von Dirk von Gehlen |
|
20.02.2006
Die IFPI Deutschland will den Webcastern das Senderecht
entziehen.
Die heftig boykotierte Stellungsnahme der IFPI Deutschland
zu einem zweiten Gesetzesentwurf im Deutschen Urheberrecht.
Skandalöses Zitat der IFPI: Das Sendeprivileg darf
nicht auf neue Übertragungsformen (Near-on-Demand-Dienste,
Internet-'Radio'-Angebote) ausgedehnt werden, sondern muss
auf herkömmliche Rundfunksendungen beschränkt
bleiben.
Stellungsnahme
der IFPI Deutschland
Interessante Beiträge aus Deutschland zu diesem Thema:
PDF-Kopie
des Beitrags von Gulli am 23.02.2006. Link
zum Originalbeitrag.
PDF-Kopie
des Beitrags von Netzwelt am 23.02.2006. Link
zum Originalbeitrag. |
|
16.02.2006
IFPI Vorschläge zur Verbesserung der Durchsetzung von
Leistungsschutzrechten in der Bundesrepublik Deutschland.
IFPI-Enforcement |
|
IFPI
USA |
|
| |
|
26.04.2006
Aus für Webcaster in den USA? IFPI will mp3-Streams
verbieten.
PDF-Kopie des
Gulli-Beitrages. Link
zum Originalbeitrag. |
 |
VEREINTE
NATIONEN |
 |
WELTURHEBERRECHTSABKOMMEN |
|
| |
|
Internationaler Pakt
über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte
vom 27.10.2006 (Stand 20.02.2007):
PDF-Kopie der
Menschenrechte. Link
zum Bundesarchiv der Schweizerischen Eidgenossenschaft |
|
|
|