VERBAND
DER SCHWEIZER WEBCASTER |
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IG Schweizer Internetradio (ISI)
Die IG Schweizer Internetradio (Abk. ISI) ist der Nutzerverband
der Schweizer Webcaster und ein unabhängiger Förderverein
der Kultur- und Medienvielfalt in der Schweiz und in Liechtenstein.
Häufige Fragen und Antworten finden Sie auf der FAQ-Seite.
Wissenswertes rund um das Urheberrecht, Übersicht über
Tarife und Reglemente sowie den aktuellen Verhandlungsstand
mit Behörden, Urheberverbänden und Verwertungsgesellschaften
publizieren wir auf der erweiterten
FAQ-Seite. Mehr über uns und unser Engagement erfahren
Sie hier. |
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EINLADUNG
ZUR 8. GENERALVERSAMMLUNG |
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Gastgeber
der diesjährigen Generalversammlung vom 20. April 2013
ist TranceRadio.ch
Die IG Schweizer Internetradio bittet die aktiven Mitglieder
und Gäste sich für die Veranstaltung hier
an- bzw. abzumelden. Die Platzzahl ist beschränkt. |
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LEGAL
INTERNETRADIO SENDEN |
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Um in der Schweiz legal ein Internetradio
zu betreiben muss jedes Sendeunternehmen Urheberrechte an
die staatlich-konzessionierten Verwertungsgesellschaften
bezahlen.
Der Gemeinsame Tarif S (GT
S) bezieht sich auf die Nutzung von:
- durch Urheberrechte geschützten Werken der nichttheatralischen
Musik - mit oder ohne Text - des von der SUISA verwalteten
Weltrepertoires (Musik)
- durch verwandte Schutzrechte geschützten im Handel
erhältlichen Ton- oder Tonbildträgern (Audio CD's,
Vinylschallplatten usw.)
Der Tarif bezieht sich auf die folgenden Verwendungen:
- Senden (terrestrisch, durch direktes Einspeisen und Verbreiten
in Kabelnetzen oder über Satelliten)
- Zeitgleiches und unverändertes Einspeisen und Senden
von Werken und Leistungen im Internet und in anderen IP-basierten
Netzen durch den Sender parallel zum Senden (Simulcasting)
- Direktes Einspeisen und Senden von Werken und Leistungen
im Internet und anderen IP-basierten Netzen ohne parallele
Sendung (Webcasting)
- Zugänglichmachen von in ausgestrahlten Sendungen
enthaltenen Werken und Leistungen im Internet und anderen
IP-basierten Netzen zum on-demand Abruf im Sinne von Art.
22c URG.
- Hinsichtlich der Urheberrechte: Aufnahme oder Überspielung
auf Ton- oder Tonbildträger durch den Sender; diese
Träger dürfen nur zum Senden, Verbreiten und Zugänglichmachen
gemäss diesem Tarif und zu den entsprechenden Nutzungen
anderer Sender verwendet werden, mit denen die SUISA oder
eine ihrer ausländischen Schwestergesellschaften Verträge
schloss; für alle anderen Verwendungen
bedarf es einer besonderen Bewilligung der SUISA.
- Hinsichtlich der verwandten Schutzrechte: Vervielfältigung
von auf im Handel erhältlichen Ton- und Tonbildträgern
festgehaltenen Aufnahmen der nicht theatralischen Musik
zur Sendung im Sinne von Art. 24b Abs. 1 und 2 URG sowie
zum Zugänglichmachen im Sinne von Art. 22c Abs. 2 URG,
soweit die gesetzlichen Voraussetzungen dieser Bestimmungen
vorliegen.
- Hinsichtlich der Sendung und der Vervielfältigung
zum Zweck der Sendung sind nur Nutzungen von Leistungen
in diesem Tarif geregelt, soweit sie dem schweizerischen
und / oder liechtensteinischen Recht unterstehen. Bezüglich
des Zugänglichmachens ist zu beachten, dass das liechtensteinische
Urheberrecht keine Art. 22c URG vergleichbare Bestimmung
enthält. Für Liechtenstein müssen demnach
die entsprechenden verwandten Schutzrechte direkt von den
Rechtsinhabern erworben werden.
Dieser Tarif wurde zwischen den konzessionierten Verwertungsgesellschaften
und den anerkannten Nutzerverbänden ausgehandelt. Im
Anschluss folgte die Prüfung durch die Eidgenössische
Schiedskommission für die Verwertung von Urheberrechten
und verwandten Schutzrechten (ESchK) welche
den Tarif am 4. November 2010 in Kraft gesetzt hat. Der
Tarif ist gültig bis zum 31. Dezember 2013.
Rechtliches herunterladen:
Bundesgesetz
über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (URG, 2011) |
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KONDITIONEN |
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Art. 14 - Amateur Webradios bis 6000 gleichzeitige
Zugriffe (Slots):
Für Webradios
- die von Personen nicht berufsmässig in ihrer Freizeit
betrieben werden,
- auf die maximal 6000 gleichzeitige Zugriffe möglich
sind,
wird die Vergütung pauschal in Prozenten der Einnahmen
gemäss Ziffer 8 berechnet.
Der Prozentsatz für die Nutzung von Urheberrechten
beträgt 6 %, für die Nutzung von
verwandten Schutzrechten 2 %, mindestens jedoch pro Monat:
Urheberrechte (SUISA)
- bis maximal 500 gleichzeitige Zugriffe CHF 60.-
- ab 501 bis maximal 1000 gleichzeitige Zugriffe CHF 80.-
- ab 1001 bis maximal 6000 gleichzeitige Zugriffe CHF 100.-
Verwandte Schutzrechte (Swissperform; Inkasso für IFPI
Schweiz)
- bis maximal 500 gleichzeitige Zugriffe CHF 60.-
- ab 501 bis maximal 1000 gleichzeitige Zugriffe CHF 80.-
- ab 1001 bis maximal 6000 gleichzeitige Zugriffe CHF 100.-
Für diese Webradios sind die Mindestentschädigungen
nach Ziffer 18 nicht anwendbar.
Für Webradios, auf die mehr als 6000 gleichzeitige Zugriffe
möglich sind, gelten die normalen Entschädigungen nach Ziffer
7 ff (zusätzlich die anwendbaren Erhöhungen nach Ziffern
7.1 und 7.2) und Ziffer 18.
Art. 18 - Amateur Webradios mit mehr als 6000 gleichzeitige
Zugriffe (Slots):
d) Mindestentschädigung
Die Entschädigung beträgt monatlich mindestens
- für Radio-Sender
CHF 330.00 für Urheberrechte
CHF 100.00 für verwandte Schutzrechte
- für Fernseh-Sender mindestens
CHF 100.00 für Urheberrechte
CHF 30.00 für verwandte Schutzrechte
Beschränkt sich die Sende-/Mitteilungstätigkeit
nur auf einzelne Tage oder Stunden,
gilt 1/30 der Mindestentschädigungen pro 24 Stunden.
Jeder angefangene Block von
24 Stunden zählt als ganzer Block.
Monatsrechnung für finanzschwache Sender:
Amateur Webradios welche nicht in der Lage sind die jährliche
Entschädigung im voraus zu zahlen bietet die SUISA
auf Anfrage auch eine monatliche Akontozahlung an.
Abgeltungsvereinbarung für Sender die vor 2009
auf Sendung waren:
Mitglieder der IG Schweizer Internetradio welche vor 2009
auf Sendung waren jedoch noch keine Urheberrechtsentschädigungen
an die SUISA/Swissperform bezahlt haben sind hiermit aufgefordert
den Fragebogen zum Gemeinsamen Tarif S wahrheitsgetreu auszufüllen
und an die SUISA zu senden. Die IG Schweizer Internetradio
hat mit der SUISA folgende Vereinbarung getroffen:
1) Die SUISA verzichtet auf die Urheberrechtsentschädigungen
vor 2009
2) Die Entschädigungen der Jahre 2009 und 2010 sind
der SUISA vollumfänglich zu bezahlen
Es kann mit der SUISA eine monatliche Ratenzahlung vereinbart
werden.
SUISA-Dokumente herunterladen:
Gemeinsamer
Tarif S: Fragebogen für Fernsehsender
Gemeinsamer
Tarif S: Fragebogen für Radiosender
Gemeinsamer
Tarif S: Kundeninformation
Gemeinsamer
Tarif S: Tariftext (gültig 2011-2013) |
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WAS
KOSTET DER BETRIEB EINES INTERNETRADIOS? |
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Webcasting, die unbestrittene Zukunft
des Radios wird trotz technologischer Gleichstellung im
RTVG
(Radio- und Fernsehgesetz) weder durch den Bund gefördert
noch erhalten Webcaster Einnahmen von der Schweizerischen
Erhebungsstelle für Radio- und Fernsehempfangsgebühren
BILLAG. Viele Webcaster sind von Hörerspenden, Kulturförderbeiträgen
und Sponsorengeldern abhängig. Immerhin konnte mit
den Verwertungsgesellschaften SUISA und Swissperform nach
jahrelangem Streit einen zahlbaren Tarif für Amateur
Webradios ausgehandelt werden. Durch die Öffnung
des Werbemarktes eröffnen sich für Webcaster
neue Einnahmequellen zur Bezahlung der Urheberrechtsentschädigungen
und/oder der Finanzierung des Sendebetriebs.
Budget eines Internetradios
mit 200 Hörerplätzen (SHOUTcast Slots):
Ausgaben
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CHF
p.a.
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Einnahmen
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CHF
p.a.
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| Hosting
für Webseite, 100 MB Speicher |
54.00 |
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Einnahmen
Google AdSense, PR 4 |
240.00 |
| Registration
Domain jährlich |
17.00 |
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Einnahmen
durch Spenden |
500.00 |
| Dedicated
Rootserver |
1548.00 |
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| Lizenz
Windows 2003 Server |
600.00 |
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| Externes
Backup 30 GB |
360.00 |
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| Überwachungssystem
per eMail |
120.00 |
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| DrWeb
Antivirus |
384.00 |
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| 200
Slots à 128 Kbit/s |
2790.00 |
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| Eigener
Internetanschluss (Upload FTP) |
828.00 |
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| Monatliche
Musikeinkäufe |
2400.00 |
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| Jährlich
wiederkehrende Kosten: |
9101.00 |
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Jährlich
erzielte Einnahmen: |
740.00 |
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Quellennachweis:
- Dedicated Rootserver bei Green.ch
- Domain-Registration bei Switch
- Hosting M bei Hoonix
- Kabel-DSL bei GGA
Maur
- Streamserverhosting bei Init
Seven |
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AUSGABENLOCH?
ALTERNATIVE: RADIOWERBUNG |
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Mediabox vermarktet Webradios
und fördert sie.
Noch immer klafft ein grosses Ausgabenloch in den Kassen
bei vielen Amateur Webradios. Ohne Einnahmen können
auf Dauer keine Urheberrechte bezahlt werden. Deshalb hat
die IG Schweizer Internetradio seit dem 3. August 2010 einen
neuen Vermarktungspartner. Hier
klicken um näheres zu erfahren! |
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INTERNETRADIO
FÖRDERN ALS GÖNNERMITGLIED |
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Die Zukunft gehört dem Internetradio. Unterstützen
Sie dieses junge Medium sich in der Schweiz und in Liechtenstein
zu etablieren. Die IG Schweizer Internetradio vertritt die
Interessen der privaten Radio- und Fernsehsender welche
ihre Programme im Internet verbreiten. Dazu zählen
Amateur Webradios und Web-TV-Stationen sowie kommerzielle
Sender. Der Verband versteht sich als Kooperationspartner
mit anderen anerkannten Nutzerverbänden wie z.B. die
ASROC (Association Suisse des Radios Online et du Câble)
oder die UNIKOM (Union nicht-kommerzorientierter Lokalradios).
Wir diskutieren an vorderster Front mit den Urheberverbänden
sowie staatlich-konzessionierten Verwertungsgesellschaften
um für unsere Mitglieder faire und finanzierbare Urheberrechtsentschädigungen
auszuhandeln. Wir sind die Kommunikationsschnittstelle gegenüber
der Öffentlichkeit, zur Politik und den Medien. Wir
investieren in den technologischen Fortschritt und fördern
deren Umsetzung in der Schweiz und in Liechtenstein.
Unterstützen Sie uns als Gönner:
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| Gönnermitglied
Privat: |
CHF
100 pro Jahr |
| Gönnermitglied
Firma/Institution: |
CHF
500 pro Jahr |
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SPONSORING
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Welche Formen von Sponsoring helfen
uns?
Nebst den Urheberrechtsabgaben zählen die Aufwände:
Bandbreite, Hosting und die Amortisation eines Webservers
zu den grössten Posten eines Webcasters. Neben Geldspenden
sind wir jederzeit dankbar für:
Bandbreite in Form von SHOUTcast bzw. ICEcast Master- oder
Relay-Streamservern
Cable-DSL bzw. ADSL-Jahresabonnemente
Serverhousing (Schweiz/EU)
PC/Server with minimum Pentium 4 3GHz, 4 GB DDR RAM und
1 TB HDD
Windows 2000/2003 Server, Windows XP Professional
Zubehör: Festplatten IDE/SATA/SCSI, RAID-Controller,
Netzwerkkarten und Router |
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ISI-MITGLIED WERDEN |
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Mitgliederbeiträge |
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| Natürliche
Personen (Aktivmitglied) bis zum 18. Altersjahr: |
keine
Beitragspflicht |
| Natürliche
Personen (Aktivmitglied) ab dem 18. Altersjahr: |
CHF
50 pro Jahr |
| Juristische
Personen (Aktivmitglied): |
CHF
50 pro Jahr |
| Gönnermitglied
Privat: |
CHF
100 pro Jahr |
| Gönnermitglied
Firma/Institution: |
CHF
500 pro Jahr |
Interessiert?
Wir freuen uns auf Deine/Ihre
Bewerbung als Aktiv- oder Gönnermitglied in der
IG Schweizer Internetradio (Minderjährige benötigen
die schriftliche, unterzeichnete Erlaubnis Ihrer Eltern):
Herr Christoph Zimmermann
Bankstrasse 2
CH-8590 Romanshorn
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